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Aktuelles

Luftverkehrssteuer ab 1.1.2011

Das Bundeskabinett hat rückwirkend ab 1.9.2010 die Luftverkehrssteuer auf alle Flugtickets mit Abflugdatum 2011 eingeführt. Dies gilt für alle Abflüge ab deutschen Flughäfen.

Für Abflüge ab Deutschland wird damit ab sofort folgende Steuer zusätzlich erhoben:

Bei Kurzstrecken bis 2500 km werden 8,- Euro fällig.
Für Mittelstrecken bis 6000 km sind es 25,- Euro.
Und für Langstrecken werden sogar 45,- Euro erhoben.

Diese Steuern werden bereits auf alle Tickets mit Ausstellungsdatum ab 1.9.2010 erhoben.

Da es dafür noch keine Abwicklungsprozesse bei den Fluggesellschaften gibt, ist derzeit davon auszugehen, das diese Beträge nachträglich erhoben werden.
Bei Pauschalreisen wohl vom Veranstalter, bei reinen Flügen evtl. direkt beim Check in von der Airline.
Dies ist derzeit aber noch nicht geregelt, da die Fluggesellschaften von der vorgezogenen Stichtagsregelung ab 1. September überrascht wurden.
Außerdem ist das Gesetz noch nicht vom Bundestag verabschiedet. Entsprechende Regelungen sind wohl erst im November zu erwarten.

Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur für Kleinkinder bis 2 Jahre.

Für einen Flug nach Thailand und andere asiatische Destinationen ist also mit einer zusätzlichen Steuer von 45,- Euro pro Person für den Hinflug zu rechnen; Flüge nach Deutschland sind abgabenfrei.
Für innerdeutsche Zubringerflüge kann ein weiterer Aufschlag von 2 mal 8,- Euro hinzukommen. Auch dies ist allerdings noch nicht abschliessend geregelt.

Dies ist unser Informationsstand vom 2.9.2010; wir werden Sie hier und mit unserem Newsletter weiter über das Thema informieren.

Aktuelle Reisehinweise

Auf diesen Seiten können Sie sich über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Länder in Süd-Ost Asien jeweils ganz aktuell informieren.

Thailand
Vietnam
Philippinen
Indonesien
Malaysia
Singapur
Brunei
Kambodscha
Laos
Myanmar

 

Erhöhte Zollfreimengen für Flugreisende

Seit 1. Dezember 2008 gelten für Reisende neue Höchstgrenzen bei der Einfuhr von Waren und Reisemitbringseln aus Drittländern der EU.

So erhöhte sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wurde die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt.

Die Mengen an Tabakwaren und Spirituosen, die ein Reisender unabhängig von den oben genannten Wertgrenzen einfuhrabgabenfrei einführen darf, bleiben unverändert. Zusätzlich dürfen noch 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.

Die Höchstmengen für Parfum, Eau de Toilette, Kaffee und Tee wurden abgeschafft, die Freimenge für Wein (ausgenommen Champagner und ähnliche Schaumweine) wurde von 2 auf 4 Liter erhöht. Diese Mengen können nun zusätzlich zu 1 Liter "harter" Getränke über 22 % Alkohol oder 2 Liter unter 22 % eingeführt werden.

Für alles, was über diesen Werten liegt, muss eine Zollgebühr und eventuell die Mehrwertsteuer entrichtet werden.

Neu ist allerdings auch, dass die Mitgliedsstaaten niedrigere Mengen bei Tabakwaren festsetzen können. Im Rahmen der nationalen Gesundheitspolitik können die Freimengen für Tabakerzeugnisse auf 40 Zigaretten (oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak) herabgesetzt werden. Für die Einfuhr nach Deutschland gilt aber nach wie vor: maximal 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.

Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (Pauschalierung), wurde von 350 Euro auf 700 Euro erhöht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Infos finden Sie unter www.zoll.de

 

Wissen über Thailand

Zahlreiche Informationen zu Thailand finden Sie im Thailand Portal von Wikipedia

 

 

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